AGB

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Betreten des Festivalgeländes unterwirft sich der Eintrittskarteninhaber bzw. Besucher den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten untersagt. Kinder zwischen 6-16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen werden.

2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungsbeginn.

4. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.

5. Für gesundheitliche Schäden, wie etwa Hörschäden infolge eines erhöhten Lärmpegels während den Konzerten, wird keinerlei Haftung übernommen.

6. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Haftungsansprüche sind begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7. Das Mitbringen von Glasbehältern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Festivalgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen Leibesvisitationen vorzunehmen.

8. Das Betreten des Festivalgeländes und das Parken des Fahrzeuges erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Der Veranstalter ist nicht für gestohlene Sachen und persönliche Schäden verantwortlich.

10. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Plätzen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Park- und/oder Campingplatzes. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf den Camping- und Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt. Das Fällen von Bäumen ist verboten und wird strafrechtlich geahntet. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet werden.

11. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte und der Festivalcrew ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt Platzverweis.

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